Allgemeine Geschäftsbedingungen


Geltungsbereich



Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle, auf künftige vertragliche Rechtsbeziehungen zwischen der Spälti Druck AG (nachstehend «Drucker» genannt) und ihren Kunden im Zusammenhang mit dem FlyerFox.ch-Angebot, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Die Abgabe einer Bestellung schliesst die Anerkennung dieser AGB sowie den Drucktechnischen Hinweisen durch den Kunden ein. Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich darauf, seine eigenen Geschäftsbedingungen geltend zu machen.

Drucktechnische Hinweise


Diese Hinweise sind zu beachten. Sie stellen integrierender Bestandteil dieser AGB dar. Sie finden sich im separaten Register «Drucktechnische Hinweise»

Offerten



Ohne anders lautende Vereinbarung beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Offerten, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen.

Preise



Die offerierten oder bestätigten Preise verstehen sich, soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist, als Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer, Liefer- und Verpackungskosten.

Zahlungsbedingungen



Die Ware ist bei Abholung in bar zu bezahlen. Ist die Ware zu liefern, dann erfolgt dies nach Wahl des Kunden gegen Rechnung oder Kreditkarte. Allfällige damit verbundene Kosten trägt der Kunde. Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht gegen Vorauskasse oder per Nachnahme bezahlt werden muss, sind Rechnungen innert 10 Tagen und ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Bei allen Aufträgen kann der Drucker eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft, Postcard oder Kreditkarte verlangen.

Druck und Papier

Grundsätzlich wird Ihre Bestellung im Offsetdruck auf das von Ihnen gewählte Papier gedruckt. Wir behalten uns vor, Ihren Auftrag, z.B. bei Maschinenstörungen oder Mangel an bestelltem Papier, mit anderen Druckverfahren (z.B. Digitaldruck) oder auf ein anderes, ähnliches, Papiere zu drucken. Beim Digitaldruck kann es zu Farbabweichungen kommen.

Lieferfristen



Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen) Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Drucker eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der Druckunterlagen beim Drucker und enden mit dem Tag, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht rechtzeitig (3 Tage vor Endtermin) erteilt, so ist der Drucker nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche den Drucker kein Verschulden trifft (z.B. verursacht durch Betriebsstörungen, Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Drucker für allenfalls entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet der Drucker höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.

Abnahmeverzug



Nimmt der Kunde die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist der Drucker berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Kunden selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.

Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers



Allfällige Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechten des Kunden bleiben gewahrt. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die zur Verfügung gestellten Daten aufbewahrt oder herausgegeben werden; es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart.

Urheberrechte


a) Der Kunde ist für die Inhalte der übertragenen Dateien allein verantwortlich. Bei allen übertragenen Arbeiten, Dateien und Bildern sowie der Archivierung von Bilddaten werden die erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte des Kunden vorausgesetzt.


b) Im Falle der Verletzung derartiger Rechte ist der Kunde verpflichtet, den Drucker von der Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen. Dies erfolgt grundsätzlich durch Schuldübernahme im Verhältnis zu dem Anspruchsteller. Stimmt dieser der Schuldübernahme nicht zu, stellt der Kunde dem Drucker im Innenverhältnis von jeglicher Inanspruchnahme frei. Der Kunde wird in diesem Fall dem Drucker bei der Abwehr der Inanspruchnahme unterstützen. Kosten (Anwaltliche Vertretung, Gerichtsgebühren, Strafen, etc.) die hierdurch entstehen trägt der Kunde.

Reproduktionsrecht



Die Reproduktion und der Druck aller vom Kunden dem Drucker zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dgl. erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Kunde die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.

Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge

Die von der Druckerei erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Filme, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum der Druckerei.

Werbung



Die Druckerei behält sich vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden oder diese für Eigenwerbung zu verwenden.

Verteilung


Bei Verteilung von Flyern, Karten, Prospekten usw. oder dem Anbringen von Plakaten respektiert der Kunde die einschlägigen Gesetze sowie Rechte und Hinweise von Firmen und Privaten. Der Kunde übernimmt in jedem Fall die volle Verantwortung für unkorrekt verteilte oder angebrachte Drucksachen, auch für jene, auf denen Werbung vom Drucker (z.B. FlyerFox.ch, kartenprinz.ch, Spälti Druck AG) ist. Er entbindet gleichzeitig den Drucker von jeglicher Haftung. Im Falle der Verletzung der obengenannten Gesetze und Rechte, verpflichtet sich der Kunde, den Drucker von der Inanspruchnahme durch Dritte frei zu stellen.

Auftragsbestätigung


Nach dem Absenden der Daten erhält der Kunde umgehend eine Auftragsbestätigung per Mail zugesandt. Wenn Sie keine Auftragsbestätigung per Mail erhalten, ist keine Bestellung erfolgt. Falls, wider Erwarten, der Upload nicht korrekt abläuft, können Sie uns die Daten mit einer Kopie der ausgedruckten Rechnung per Post zukommen lassen.

Auftrag stornieren oder ändern

Einen Auftrag stornieren oder ändern ist bis max. 1 Stunde nach dem die Daten beim Drucker eingegangen sind, per E-Mail auf info@flyerfox.ch möglich. Danach ist der Auftrag in Bearbeitung oder im Druck und kann nicht mehr storniert oder geändert werden.

Datenanlieferung

Die Druck-Daten müssen vom Kunden im Dokument bereits am richtigen Ort platziert und mit Schnittzeichen versehen sein. Leeres Logo / Text, das zuerst platziert werden muss, wird mit mind. Fr. 40.00 verrechnet und bedingt ein kostenpflichtiges «Gut zum Druck» (PDF oder Print). Weitere Details siehe auch «Drucktechnische Hinweise > Datenanlieferung».

Mehraufwand, Datenkorrektur, Neue Daten

Vom Kunden oder dessen Beauftragten gegenüber dem Angebot verursachten Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -bearbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträger oder Text-/Bilddaten sowie die mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich, nach Aufwand, in Rechnung gestellt. Werden dem Drucker neue Daten nach Bestellungseingang zugesandt (auch nach Versand des Gut zum Druck), werden die gelieferten Daten mit mind. Fr. 40.00 (bei Broschüren je nach Umfang bis Fr. 160.–) verrechnet.

 Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dgl.) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich verrechnet. Auch dem Drucker nach der Bestellung neu zugesandte Daten, gelten als Autorkorrektur. Ebenso werden nachträgliche Auflagen- oder Formatänderungen, falls diese technisch noch möglich sind, mit mind. Fr. 40.00 verrechnet.

Branchenübliche Toleranzen



Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit dem Drucker durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden des Druckers.

Mehr- oder Minderlieferung



Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% des bestellten Quantums - bei Extraanfertigung des Materials bis 20% - können, ohne anders lautende Vereinbarung, nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

Vom Kunden geliefertes Material



Vom Kunden beschafftes Material ist dem Drucker frei Haus zu liefern. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteinigung entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

Lieferung



Die Lieferung der Ware in einer Sendung erfolgt an eine Stelle in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein (Talstation). Sobald die Ware einem Spediteur, Frachtführer oder der Post übergeben worden ist, jedoch spätestens bei Verlassen der Druckerei, trägt der Kunde die Gefahr für die Ware. Das gleiche gilt auch bei Franko- oder frei Hauslieferungen.

Mängelrüge

Die von der Druckerei gelieferte Ware ist bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 5 Arbeitstagen nach Empfang zu erfolgen; andernfalls gilt die Lieferung als angenommen und geliefert. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens.

Haftungsbeschränkungen



Dem Drucker übergebene Manuskripte, Datenträger, Lithos, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Kunde ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, Terminverzögerungen oder Missverständnissen wird, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 01.01.1994, gegenüber dem Endverbraucher wegbedungen. Die Druckerei haftet für Schäden aus Verzug oder aus Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten nur, soweit diese Schäden voraussehbar sind. Die Haftung der Druckerei ist zudem ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber oder Dritte an der gelieferten Ware Veränderungen vornimmt.

Elektronische Daten und Datenübernahme

Eine Überprüfung der Druckdaten durch den Drucker erfolgt nicht. Für vom Kunden angelieferte Daten die inhaltlich fehlerhaft, qualitativ mangelhaft oder unvollständig sind, übernimmt der Drucker keinerlei Verantwortung, die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse trägt allein der Kunde. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird vom Drucker nicht übernommen. Die Haftung beschränkt sich auf vom Drucker verursachte Fehler.

Datenspeicherung

Die vom Drucker verarbeiteten Daten werden nach Lieferung der Ware gelöscht und sind nicht mehr abrufbar. Vom Kunden gelieferte Datenträger werden nicht retourniert, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird.

Aufbewahrung der Arbeitsunterlagen

Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Dateien, Negative, Farbauszüge, Fotolithos, Nutzenfilme, Satz, Abzüge sowie Werkzeuge) besteht ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung nicht.

Kontroll- und Prüfdokumente (Gut zum Druck)



Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Plots, Kopien, Dateien und dgl.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Der Drucker haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Wird vereinbarungsgemäss auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet, so trägt der Kunde das volle Risiko.

Beraterkommission

Es wird keine Beraterkommission (RBK) ausbezahlt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Teile ist Glarus. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Glarus zuständig, sofern keine anders lautende Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

8752 Näfels, Januar 2024